Nach § 4 (2) Pkt. 3 und 4 der aktuellen Corona-Schutzverordnung dürfen nur noch immunisierte Personen an Sportveranstaltungen als Teilnehmer oder Zuschauer / Besucher teilnehmen. Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen.
Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Sie benötigen auch keinen Testnachweis und keine Schulbescheinigung.
Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können. Sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen.
Tests: Anerkannt werden können nur maximal 24 Stunden alte Antigen-Schnelltests (negatives Ergebnis) oder von einem anerkannten Labor bescheinigte höchstens 48 Stunden zurückliegende PCR-Tests mit negativem Ergebnis.
Was muss ich als Gastgeber einer Sportveranstaltung (Training, Wettkampf u.a.) beachten?
Personen, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen wollen, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Das ist inzwischen einfach möglich mit dem QR-Code auf den Smartphones, der über die kostenlose App des Robert-Koch-Instituts „CovPassCheck“ geprüft werden kann. Zur Feststellung der Identität kann auch „im Rahmen angemessener Stichproben ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier“ vorgenommen werden. Da die Gastgeber (Heimverein beim Training und Wettkampf) für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sind haben nur sie die Verpflichtung, eine Kontrolle der Gäste vorzunehmen, natürlich auch bei den eigenen Vereinsmitgliedern/Mannschaftsmitgliedern. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Gastgebende Vereine sollten hier eine zuständige Person benennen, die die Kontrollen durchführt.
Maskenpflicht, Abstand
In der Corona-Schutzverordnung gilt als Grundsatz: „§ 2 (1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten.“
In allen Innenräumen besteht eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske kann nur verzichtet werden „während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist“, also nur beim Spielen am Tisch.
Den genauen Wortlaut der Corona-Schutzverordnung können sie – täglich aktuell – unter www.mags.nrw einsehen.
Nutzung von Umkleiden und Duschen
Dies hängt von der jeweiligen Kommune ab! Diese können Umkleiden / Duschen öffnen oder schließen. Grundsätzlich gilt hier die Mindestabstandsregel.
Hygienevorschriften
Vorgeschrieben sind die Regelungen zum Mindestabstand sowie ein regelmäßiges Stoßlüften / Dauerlüften. Auch Handhygiene (waschen) und Nutzung eigener Trinkflaschen müssen beachtet werden. Darüber hinaus empfehlen wir dringend die seit Herbst 2020 bekannten zusätzlichen Hygienemaßnahmen:
„Leitplanken“ des DOSB sowie DTTB/WTTV
Diese Maßnahmen wurden von DOSB und vom DTTB entwickelt, um die Vereine bei der Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes zu unterstützen. Zusammengefasst empfehlen wir dringend die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
- Auf dem Weg zur Sportstätte / in die Sportstätte:
Warteschlangen beim Betreten der Sporthallen vermeiden;
Möglichst in Sportkleidung zur Halle kommen, Duschen daheim.
- In der Sporthalle:
Nur symptomfreie Personen (kein Husten, kein Fieber, keine Grippesymptome, kein Geschmacks- und Geruchsverlust) dürfen die Sporthalle betreten;
Regelmäßiges (Stoß-) Lüften! (ca. 5-10 Minuten, mindestens stündlich);
Mindestabstand auch in den Umkleiden einhalten;
Regelung der max. Teilnehmerzahl in der Sporthalle: hier gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten werden kann (ggf. Voranmeldung; ein Tool hierfür finden Sie unten);
Verzicht auf Aufwärmspiele mit Körperkontakt;
Auf- und Abbau der Tische mit Mund-Nase-Bedeckung;
Auch Trainer tragen Mund-Nase-Bedeckung während des Trainings;
Tische stehen in Boxen;
Jede/r Sportler/in nutzt eigene Trinkflaschen, Handtücher und Schläger, die nicht weitergegeben werden dürfen: Händeschütteln, abklatschen und Umarmungen sind untersagt;
Die Tische werden nach jeder Trainingseinheit gereinigt (mildes Reinigungsmittel, kein Desinfektionsmittel);
Seitenwechsel erfolgen immer links (im Uhrzeigersinn) um den Tisch herum;
Bei Wechsel der Trainingsgruppe immer kurze Pause einplanen.
Quelle: WTTV