Wir möchten Euch über die Neuregelung der Feriennutzung in den Sporthallen der Kolpingstadt Kerpen informieren.
Die Sporthallen bleiben in den Ferien geschlossen.
Es gibt folgende Ausnahmen zur Nutzung der Sporteinrichtungen:
- Auf Antrag werden Nutzungsgenehmigungen für Stützpunktmannschaften erteilt. Die Reinigung
muss vom Antragsteller erfolgen. - Auf Antrag werden zur Vorbereitung auf nationale und internationale Wettbewerbe Nutzungsgenehmigungen
erteilt. Die Reinigung muss vom Antragsteller erfolgen. - Auf Antrag werden Einzelgenehmigungen für Turniere erteilt, z.B. Jugend-Fußballturniere.
- Die letzten beiden Ferienwochen der Sommerferien werden zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs und zur Vorbereitung auf Meisterschaftsspiele von der Regelung ausgenommen.
- In den Herbstferien bleiben alle Sporthallen wegen Grundreinigung geschlossen.