Die Landesregierung hat mal wieder die Coronaschutzverordung angepasst.
Es gilt zwar weiterhin \“2G+\“, geboosterte Personen werden von der Testpflicht jedoch ausgenommen. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einfer Infektion genesen sind. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch \“vor Ort\“ unter Aufsicht vorgenommen werden. Schafft man es vor dem Hallenbesuch also nicht rechtzeitig in eine Teststelle im Umkreis, kann man den Selbsttest auch vor Ort und unter Aufsicht vornehmen.
\“Um uns das Prüfen zu erleichtern, kann mir jeder, der bereits die Auffrischungsimpfung erhalten hat, per WhatsApp einen Screenshot schicken.\“ so unser 2. Vorsitzender, Oliver Schoulen. \“Wir führen eine Liste, anhand derer wir vor jedem Training nur noch die Tests der Geimpften (ohne Booster-Impfung) prüfen müssen.\“. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass der Nachweis trotzalledem bei jedem Training mitgeführt werden müsse.