Immer wieder erreichen uns Fragen zur Nutzung der Sporthallen während der Schulferien. Die Stadt Kerpen hat dazu die grundsätzlichen Regelungen zusammengefasst. Hier findet ihr die wichtigsten Punkte übersichtlich dargestellt:
🐣 Osterferien
- Ab dem ersten Ferientag (Montag) sind die Hallen geschlossen.
- Das Wochenende nach dem letzten Schultag kann noch regulär genutzt werden.
☀️ Sommerferien
- Ab dem ersten Ferientag bleiben die Hallen zunächst geschlossen:
- 4 Wochen, wenn der letzte Schultag ein Freitag ist
- 4½ Wochen, wenn der letzte Schultag ein Mittwoch ist
- In den letzten 2½ bzw. 2 Wochen der Sommerferien stehen die Hallen wieder zu den regulären Trainingszeiten für den Vereinssport zur Verfügung.
🍂 Herbstferien
- Ab dem ersten Ferientag (Montag) sind die Turnhallen wegen Grundreinigung geschlossen.
🎄 Weihnachtsferien
- Die Hallen sind ab dem letzten Schultag bis einschließlich des letzten Ferientages für den Vereinssport geschlossen.
📅 Feiertage & Brauchtumstage
- An gesetzlichen Feiertagen sowie an Brauchtumstagen (z. B. Rosenmontag, Weiberfastnacht) bleiben die Hallen grundsätzlich geschlossen.
⚠️ Ausnahmen möglich
- In begründeten Einzelfällen (z. B. Turniere, Meisterschaftsspiele oder Vorbereitung auf nationale Wettbewerbe) können Ausnahmen beantragt werden – wichtig ist ein rechtzeitiger Antrag.
- Karnevalsvereine können für die Sessionsvorbereitung in den Herbstferien ebenfalls eine Sondernutzung beantragen (u. a. Jahnhalle, Erfthalle, MZH Brüggen, Bürgerzentrum Manheim).
