Hallennutzung in den Schulferien – das gilt in Kerpen

Immer wieder erreichen uns Fragen zur Nutzung der Sporthallen während der Schulferien. Die Stadt Kerpen hat dazu die grundsätzlichen Regelungen zusammengefasst. Hier findet ihr die wichtigsten Punkte übersichtlich dargestellt:

🐣 Osterferien

  • Ab dem ersten Ferientag (Montag) sind die Hallen geschlossen.
  • Das Wochenende nach dem letzten Schultag kann noch regulär genutzt werden.

☀️ Sommerferien

  • Ab dem ersten Ferientag bleiben die Hallen zunächst geschlossen:
    • 4 Wochen, wenn der letzte Schultag ein Freitag ist
    • 4½ Wochen, wenn der letzte Schultag ein Mittwoch ist
  • In den letzten 2½ bzw. 2 Wochen der Sommerferien stehen die Hallen wieder zu den regulären Trainingszeiten für den Vereinssport zur Verfügung.

🍂 Herbstferien

  • Ab dem ersten Ferientag (Montag) sind die Turnhallen wegen Grundreinigung geschlossen.

🎄 Weihnachtsferien

  • Die Hallen sind ab dem letzten Schultag bis einschließlich des letzten Ferientages für den Vereinssport geschlossen.

📅 Feiertage & Brauchtumstage

  • An gesetzlichen Feiertagen sowie an Brauchtumstagen (z. B. Rosenmontag, Weiberfastnacht) bleiben die Hallen grundsätzlich geschlossen.

⚠️ Ausnahmen möglich

  • In begründeten Einzelfällen (z. B. Turniere, Meisterschaftsspiele oder Vorbereitung auf nationale Wettbewerbe) können Ausnahmen beantragt werden – wichtig ist ein rechtzeitiger Antrag.
  • Karnevalsvereine können für die Sessionsvorbereitung in den Herbstferien ebenfalls eine Sondernutzung beantragen (u. a. Jahnhalle, Erfthalle, MZH Brüggen, Bürgerzentrum Manheim).

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