Wir möchten Euch nochmals über die Regelung der Feriennutzung in den Sporthallen der Kolpingstadt Kerpen informieren.
Die Sporthallen bleiben in den Ferien geschlossen.
Es gibt folgende Ausnahmen zur Nutzung der Sporteinrichtungen:
- Auf Antrag werden Nutzungsgenehmigungen für Stützpunktmannschaften erteilt. Die Reinigung
muss vom Antragsteller erfolgen. - Auf Antrag werden zur Vorbereitung auf nationale und internationale Wettbewerbe Nutzungsgenehmigungen
erteilt. Die Reinigung muss vom Antragsteller erfolgen. - Auf Antrag werden Einzelgenehmigungen für Turniere erteilt, z.B. Jugend-Fußballturniere.
- Die letzten beiden Ferienwochen der Sommerferien werden zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs und zur Vorbereitung auf Meisterschaftsspiele von der Regelung ausgenommen.
- In den Herbstferien bleiben alle Sporthallen wegen Grundreinigung geschlossen.