Erleichterung für \“geboosterte\“ Personen
Die Landesregierung hat mal wieder die Coronaschutzverordung angepasst. Es gilt zwar weiterhin \“2G+\“, geboosterte Personen werden von der Testpflicht jedoch ausgenommen. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einfer Infektion genesen sind. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch \“vor Ort\“ unter Aufsicht vorgenommen werden. Schafft man es vor dem Hallenbesuch also nicht rechtzeitig […]
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