Ab dem 24. November gilt 2G
Nach § 4 (2) Pkt. 3 und 4 der aktuellen Corona-Schutzverordnung dürfen nur noch immunisierte Personen an Sportveranstaltungen als Teilnehmer oder Zuschauer / Besucher teilnehmen. Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Sie benötigen auch keinen Testnachweis und keine Schulbescheinigung. Ebenfalls […]
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