Hansi Fischenich bald für den TTC Mödrath am Start?

….theoretisch wäre dies möglich. Und dafür muss er noch nicht einmal den Verein wechseln.  😀

In Zukunft ist es aufgrund einer Regeländerung möglich, dass ein Spieler für die Seniorenmannschaft eines 2. Vereins an den Tisch geht. Hört sich zunächst mal kurios an, keine Frage. Stellt Euch mal vor, wir würden Jürgen Weitz in unserem Seniorenbereich einsetzen und in der Aufstellung Janßen/Pfeiffer/Weitz zu den Westdeutschen fahren…

Hier der O-Ton von Werner Almesberger (WTTV):

\“Der Bundestag des DTTB hat anlässlich seiner Sitzung am 22.11.2015 Änderungen im Abschnitt B der Wettspielordnung (WO) beschlossen, die den Altersgruppen Nachwuchs und Senioren künftig jeweils zwei Spielberechtigungen in verschiedenen Vereinen ermöglichen.

Damit vorab keine Zweifel aufkommen: Es ist auch weiterhin ein kompletter Wechsel möglich, so dass alle Einsatzmöglichkeiten einem einzigen Verein zugeordnet sind. Das wird unten nicht mehr weiter erwähnt.

Was ist künftig zusätzlich möglich …

  •  für Spieler der Altersgruppe Nachwuchs?
  1. Spielberechtigung für den Nachwuchsspielbetrieb und den Erwachsenen‐Individualspielbetrieb bleibt beim Verein A, Spielberechtigung für den Erwachsenen‐Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) wechselt zum Verein B.
  2. Spielberechtigung für den Erwachsenen‐Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) bleibt beim Verein A, Spielberechtigung für den Nachwuchsspielbetrieb und den Erwachsenen‐Individualspielbetrieb wechselt zum Verein B.
  3. Spielberechtigung für den Nachwuchsspielbetrieb und den Erwachsenen‐Individualspielbetrieb wechselt zum Verein B, Spielberechtigung für den Erwachsenen‐Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) wechselt zum Verein C.
  •  für Spieler der Altersgruppe Senioren?
  1. Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb und den Senioren‐Individualspielbetrieb bleibt beim Verein A, Spielberechtigung für den Senioren‐Mannschaftsspielbetrieb (SBSM) wechselt zum Verein B.
  2. Spielberechtigung für den Senioren‐Mannschaftsspielbetrieb (SBSM) bleibt beim Verein A, Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb und Senioren‐Individualspielbetrieb wechselt zum Verein B.
  3. Spielberechtigung für den Senioren‐Mannschaftsspielbetrieb (SBSM) wechselt zum Verein B, Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb und den Senioren‐Individualspielbetrieb wechselt zum Verein C.

Mit anderen Worten: Die jeweils zwei Mannschafts‐Spielberechtigungen können sich – unabhängig voneinander – in dieselbe, aber auch in verschiedene Richtungen bewegen. Die beiden Individualspielberechtigungen liegen immer bei einem einzigen Verein (Stammverein).

Sie werden die neuen Bestimmungen im Abschnitt B der WO finden, deren Neubearbeitung sich noch einige Zeit hinziehen wird. Schließlich sind ja auch einige Vorschriften unserer zusätzlichen Anordnungen im Abschnitt G betroffen. Die Umsetzung in click‐TT sowie eine eventuell dafür erforderliche Anleitung dürfen Sie im Laufe des Frühjahrs erwarten.\“

Um noch einmal auf Hansi zu sprechen zu kommen – selbstverständlich ist die Überschrift nur ein scherzhafter Aufhänger. Dahingehend ist überhaupt nichts geplant. Oder doch…?! 

Kommentar verfassen

Nach oben scrollen